Dein Betrieb erlaubt seit Neuestem das Arbeiten im Homeoffice? Wäre es nicht toll Deinen tristen Schreibtisch zu Hause gegen mallorquinische Strände oder gegen ein verlängertes Wochenende in Südfrankreich zu tauschen?
Nicht nur Du, sondern sicherlich auch Deine Kollegen werden sich fragen: Ist das erlaubt oder doch zu schön, um wahr zu sein?
easyhomeoffice erklärt es Dir.
Wo steht's geschrieben?
Eine allgemeingültige Antwort gibt es wie so oft im Leben auch bei dieser Frage nicht. Im ersten Schritt gilt es zu klären: Was wurde vereinbart?
Zur Beantwortung dieser Frage musst Du dir klar machen, wo und ob das Thema „Homeoffice“ in Deinem Betrieb festgelegt wurde. Auf Grund von Corona wurden eine Vielzahl neuer Betriebsvereinbarungen geschlossen, in denen penibel genau Regelungen und Co. geschildert sind. Sollte es bei Dir keine Betriebsvereinbarung geben, hilft ein Blick in Deinen Arbeitsvertrag.
Telearbeit oder mobiles Arbeiten?
Entscheidend ist, was mit Deinem Arbeitgeber in den oben genannten Punkten verabredet wurde. Generell wird hierbei zwischen „mobilem Arbeiten“ und der „Telearbeit“ differenziert.
Das „mobile Arbeiten“ ist hierbei der flexiblere Gattungsbegriff, bei dem ein Arbeiten von unterwegs - beispielsweise im Zug oder im Hotel – möglich ist. Ja da hörst Du richtig: Das heißt arbeiten am weißen Strand mit einem alkoholfreien Coktail in der Hand, wäre also tatsächlich möglich. Natürlich nur theoretisch...
Anders als bei der „Telearbeit“ hindern uns keine Arbeitsstättenrichtlinien oder dergleichen an der Ausübung der Tätigkeit. Üblicherweise findet sich die Regelung des „mobilen Arbeiten“ jedoch meistens nur bei Außendienstmitarbeitern oder Kollegen, die beruflich viel unterwegs sind. Das Entscheidende ist hierbei, dass die Erreichbarkeit gegeben ist.
Also im Klartext: Sichere Dir einen guten Empfang und zwischen Dir und dem mobilen Arbeiten, steht nichts mehr im Weg!
Wurde jedoch „Telearbeit“ vereinbart, arbeitest Du gewöhnlicherweise in einer Art Wechselmodus. An gewissen Tagen bist Du zu Hause und an anderen vor Ort im Betrieb. Bei der Telearbeit gelten jedoch strenge Vorschriften, die schlussendlich Deinen Arbeitsort bestimmen. Ausschlaggebende Faktoren sind hierbei die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung, die durch das „Homeoffice“ auch bei Dir zu Hause zum tragen kommen.
Für Dich heißt das konkret: Ein fest eingerichteter Arbeitsplatz, mit guter Beleuchtung und frischer Luft, sodass Dein Arbeiten von daheim guten Bedingungen unterliegt, ist Pflicht! Außerdem sollte Dein Arbeitsplatz keine ergonomischen Nachteile für Dich bringen. Ein angenehmes und optimales Arbeiten mit anständigem Schreibtisch und Bürostuhl muss gewährleistet sein.
Der Clou: Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung verantwortlich und hat sogar das Recht, sich Deinen Arbeitsplatz zuhause anzuschauen.
Schau doch bei der Gelegenheit direkt hier mal vorbei:
Tipp zum Thema von easyhomeoffice
Wurde bei Dir „Telearbeit“ vereinbart aberm Du möchtest vielleicht auch einen Tag pro Woche außerhalb Deiner vier Wände arbeiten (z.B. bei Deiner Freundin oder Deinen Eltern), so schaffe auch dort vor Ort einen festen Arbeitsplatz für Dich. Sobald dieser den Vorschriften entspricht, gehe doch einfach proaktiv auf Deinen Arbeitgeber zu und schlage ihm vor, sich von der Einhaltung der Regeln zu überzeugen - das geht heute zum Beispiel auch virtuell über Deine Webcam!
So stehen die Chancen gut, dass Dein Arbeitgeber Homeoffice auch an mehreren Orten gestattet. Wenn Du das ganze gut konzeptionierst und Deinen Vorgesetzten überzeugst, dass Du dir Gedanken gemacht hast, kann (fast) nichts mehr schief laufen!
Dein Team von easyhomeoffice.
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